AGBsBMS-Music

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma BMS-Music, Ihn. Mirko Hemmersbach.

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§1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Bestandsteile sind Geltungsbereich aller Vertragsverhältnisse und damit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte der Firma BMS-Music und deren Vertragspartnern, die Sach- und Dienstleistungen von der Firma BMS-Music in Anspruch nehmen (Mieter / Käufer laut Lieferschein). Der Mieter erklärt mit seiner Unterschrift auf dem Lieferschein seine Einverständnis mit den AGBs der Firma BMS-Music. Folgende Klausel finden sich hier zu auf dem Lieferschein im Verleihbereich: „ Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie vollständige Übernahme, die Kenntnis und Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen, für Vermietung sowie die Angaben über Miet- und Nutzungszeiträume verbindlich.“

§2 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Die Angebote von der Firma BMS-Music sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Mieter sowie die Auftragsbestätigung durch die Firma BMS-Music bedürfen nur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen (Telefax) Form.
  2. Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der Abholung und endet mit dem Tag der Rückgabe der gemieteten Geräte. Ein Tagesvermietpreis bezieht sich auf eine Mietdauer von 24 Stunden. Angebrochene Tage, bedingt durch eine verspäte Rückgabe, werden mit jeweils einer kompletten Tagesmiete berechnet.

§3 Gewährleistung und Haftung
Die Firma BMS-Music verpflichte sich die Mietsachen funktionsfähig zur Übergabe und für die Dauer der Mietzeit zu überlassen. Bei Dispositionsproblemen im Verleihgeschäft behält sich die Firma BMS-Music das Recht vor, Geräte in gleicher Art und Güte als Ersatzgerät zur Verfügung zu stellen. Die Übergabe erfolgt im Lager der Firma BMS-Music. Eine Anlieferung erfolgt gegen Berechnung der Kosten. Die Firma BMS-Music ist zur in Standhaltung der Mietsachen während der Mietzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.

  1. Der Mieter ist verpflichtet, sich bei der Übergabe der gemieteten Geräte von deren Vollständigkeit und richtigen Funktion zu überprüfen. Die Übernahme gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustandes und der Vollständigkeit der Geräte.
  2. Die Mietsache ist pfleglich zu behandeln und darf ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Der Vertragswidrige Gebrauch der Mietsachen berechtigt die Firma

BMS-Music zur sofortigen und fristlosen Kündigung des Mietvertrages.

  1. Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung, zur Nutzung, der Mietanlage Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsachen Infolge von Stromausfällen oder Stromunterberechungen und /oder Schwankungen hat der Mieter ein zu stehen. Wird die Mietsache unbrauchbar, ohne dass der Mieter den Mängel zu vertreten hat, so ist der Mieter verpflichte, der Firma BMS-Music den Mangel unverzüglich  anzuzeigen. Der Mieter sichert der Firma BMS-Music zu, die Geräte in sauberem, einwandfreien Zustand und geordnet  zurückzugeben. Der Mieter hafte für Beschädigungen, Verlust und ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes  der Geräte. Für verbrauchte, defekte oder verloren gegangene Leuchtmittel oder andere Teile, einschließlich Kleinzubehör, hat der Mieter den üblichen Marktpreis zu erstatten.

§4 Gewährleistungsansprüche des Mieters

  1. Die Gewährleistungsanssprüche des Mieters setzten voraus, dass der Mieter die Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der Mietsachen bei Übernahme gem. § 3 Ziffer 1. überprüft hat und die Mängel der Mietsachen unverzüglich nach der Feststellung dem Vermieters mitgeteilt wurde. Liegt ein Mangel vor, so dass die Firma BMS-Music nach eigener Wahl zum Austausch oder zur Reparatur berechtigt. Ist die Firma BMS-Music zum Austausch oder zur Reparatur nicht rechtzeitig in der Lage, ist der Mieter berechtigt, eine_ angemessene_ Mietminderung des Mietpreises zu verlangen. Die Gewährleistungsansprüche des Mieters im Übrigen sind ausgeschlossen.
  1. Mietet  der Kunde technisch aufwendige oder schwierig zu bedienende Geräte ohne die Inanspruchnahme des von BMS-Music empfohlen und angebotenen Fachpersonals_, steht dem Kunde ein Nachbesserungsanspruch (Austausch oder Reparatur) nur in Falle das Nachweises zu, dass für den Mangel kein Bedienungsfehler ursächlich oder mit ursächlich  waren. Servicekosten, die aufgrund von Bedienungsfehlern entstehen (z.B. Anfahrt eines Technikers und dessen tatsächlichen Aufwand vor Ort) werden den Kunden in Rechnung gestellt.

§5 Schadenersatz

  1. Der Haftungsausschluss gilt auch für die Schadensersatzansprüche des Mieters, so für Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung. Der Haftungsausschuss gilt für jegliche Art von Folgeschäden, ausgenommen von Haftungsausschlusse sind solche Ersatzansprüche, deren Sachenursache und eine grob Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handel der Firma BMS-Music beruht und Schadensersatzansprüche wegen Fehlers  einer ausdrückliche, schriftlich zugesichert Eigenschaft. Soweit die Haftung der Firma BMS-Music ausgeschlossen ist, gilt diese auch für die persönliche Haftung der Angestellten der Firma BMS-Music.
  2. Bei der Vermietung von technisch aufwendigen Geräten ohne Fachpersonal der Firma BMS-Music wird grundsätzlich, keine Haftung, für die ordnungsgemäße Funktion übernommen. Der Mieter obliegt in jeden Fall die Darlegungs- und Beweislast für Schadensgrund und –höhe.
  3. Wird Material ohne Personal angemietet, hat der Mieter für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der UVV, BGV C1  und der VDE etc  zu sorgen. Ferner ist das Leihmaterial grundsätzlich nur bestimmungsgemäß einzusetzen. Sollten Unklarheiten oder Zweifel über den bestimmungsgemäßen Einsatz bestehen, muss ein Sachkundiger befragt werden.
  4. Der Mieter haftet für fahrlässige und vorsätzliche herbeigeführte Schäden am entleihenden Equipment. Hierzu gehört auch der nicht ordentliche erfolgte Schutz vor Regen und Nässe bei Outdoor Veranstaltungen.
  5. Die Firma BMS-Music behält sich das Recht vor, gemietet Geräte und Zubehör durch einen Servicebearbeiter zurück zunehmen. Geschieht dieses nicht und das Equipment wird vor Ort nur hinterlegt und nicht fachgerecht zurück geben, behält sich die Firma BMS-Music vor, Rechtliche  Schritte gegen den Mieter einzuleiten.
  6. Der Mieter hafte für jegliche Sach- und Personenschäden, welche er durch nicht sachgemäße Bedienung herbeiführt.

§6 Versicherung
Der Mieter ist verpflichtet, das allgemeine, mit den jeweiligen Mietgestand, verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl und Beschädigung) Ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern.

§7 Preise / Zahlungen

  1. Preis und Zahlungsmodalitäten werden für jeden Vorgang gesondert vereinbart. Sollte dies nicht geschehen sein, gelten die Preise, der jeweils gültigen Preisliste, ohne Abzüge. Die Firma BMS-Music behält sich vor, die Preiseliste jederzeit und ohne Ankündigung zu ändern.
  2. Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb von 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn bzw. Abholung der gemietet Geräte storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 10% der vereinbarten Gesamtsumme zuzahlen.
  3. Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb von 10 Tagen vor Veranstaltungsbeginn bzw. Abholung der gemietet Geräte storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 25% der vereinbarten Gesamtsumme zuzahlen.
  4. Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb von 3 Tagen vor Veranstaltungsbeginn bzw. Abholung der gemietet Geräte storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 50% der vereinbarten Gesamtsumme zuzahlen.
  5. Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb von 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn bzw. Abholung der gemietet Geräte storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 75% der vereinbarten Gesamtsumme zuzahlen. Diese gilt auch für den Fall, das ein kundenseitiger bestätigter Auftrag im Verleihbereich durch Nichtabholung nicht angenommen wird.
  6. Der Mieter ist berechtigt den Auftrag bei Todesfall seiner Ehegatten / in oder  seines / r Kinder /s kostenfrei zu stornieren, sofern der Mieter der Firma BMS-Music schriftlich vorweisen kann.
  7. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Mieters schuldet der Mieter der Firma BMS-Music mindestens die (ge)Fälligkeitszinsen in gesetzlicher Höhe. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschaden bleibt der Firma BMS-Music vorbehalten. Sonstige Ansprüche der Firma BMS-Music bleiben unberührt.
  8. Wir behalten uns das Recht vor, Dienstleistungen in Rechnung zu stellen, die nichts mit der auf dem Lieferschein genannter Technik zu tun hat, die der Kunde vor Ort aber erbracht haben möchte. Die daraus endstehenden Mehrkosten, die Arbeitszeit hat der Kunde zu tragen. Hierzu gehören auch sämtliche Leistungen, welche mit $4 Ziffer 2 in Zusammenhang stehen.
  9. Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt ein zuhalten, ist dies aber nicht möglich, so ist die Firma BMS-Music hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, den der Rückgabetermin überschritten wird, ist die volle Tagemiete zu entrichten (Analog §2 Ziffer 2).

Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, der Firma BMS-Music nachweisbar durch die Überschreitung des Rückgabetermins entstanden Schaden zu ersetzten.

  1. Im Falle dass der Mieter die Geräte der Firma BMS-Music erneut verleiht und / oder als Agentur eintritt, ist der Mieter verpflichtet bei Stornierung seines Mieters trotzdem den Rechnungsbetrag gemäß §8 Ziffer 2-5 zu entrichten. In einem solchen Fall ist §8 Ziffer 6 nicht Rechtswirksam, da der Mieter als Unternehmer gegenüber BMS-Music auftritt.
  2. Der Gesamtbetrag ist bei Übergabe vor Ort in bar zu entrichten. Bei Beträgen über 100Euro netto ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtbetrages zu leisten, sofern der Gesamtbetrag per Überweisung gezahlt werden soll. Der Gesamtbetrag muss innerhalb von 14 Tage auf dem Konto der Firma BMS-Music eingehen.
  3. Geht eine Vereinbarte Anzahlung nicht vor der Veranstaltung auf dem Konto der Firma BMS-Music ein, behält sich die Firma BMS-Music das Recht vor, die Veranstaltung ohne Recht auf Ersatz des Mieters ab zu sagen.

§8 Eigentumsvorbehalt
Handelswaren bleiben bis zur vollständigen Rechnungsbegleich Eigentum der Firma BMS-Music.

§9 Rechte Dritter
Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, dem Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die vermietenden Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt die Kosten, die zur Aufhebung derartigen Eingriffe Dritter erforderlich sind.

§10 Schlussbestimmung

  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma BMS-Music und dem Mieter, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
  2. Erfüllung und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar entstehenden Streitigkeiten ist Rendsburg
  3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingung unwirksam sein oder werden, so wird hiervor die Wirksamkeiten alter sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise die jeweiligen zulässigen Regeln zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommen.
  4. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderung dieser Bestimmungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform

Stand 15.10.2010

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